Stellungnahme des ADFC Herten zum Radverkehrskonzept

Der ADFC Herten begrüßt den Entwurf eines Radverkehrskonzepts für die Stadt Herten ausdrücklich als lange erwartete Wiederaufnahme und Fortführung des 100-Punkte-Plans aus dem Jahr 2010.

Lastenräder auf dem Marktplatz
Starker und sich verändernder Radverkehr braucht vernünftige Infrastruktur © ADFC Herten

Hervorzuheben ist die Einführung der seit der StVO-Novelle 1997 gesetzlich verankerten, weitgehend gleichberechtigten Berücksichtigung des Radverkehrs als Verkehrsmittel und das daraus abgeleitete Prinzip der dualen Verkehrsführung (Radweg - Fahrbahn parallel).

Die über 100 akribisch und umfangreich ausgearbeiteten Maßnahmen-Steckbriefe sind eine gute Grundlage für zukünftig umzusetzende Maßnahmen zur Sicherung und Förderung des Radverkehrs in Herten.

Aus Sicht des ADFC Herten sind folgende allgemeine Änderungen und Ergänzungen wünschenswert:

Kurzfristige Maßnahmen

Viele Baumaßnahmen sind aufwändig und liegen nicht in der Baulast der Stadt - eine kurz- und mittelfristige Umsetzung ist dann fraglich. Eine Prüfung kurzfristig und einfach umzusetzender Maßnahmen (Beschilderungen, Markierungen, Tempolimits) im Kompetenzbereich der Stadt Herten wäre gerade bei sicherheitsrelevanten Mängeln wünschenswert – hier regen wir die jeweilige Ergänzung eines entsprechenden Prüfauftrag in den Maßnahmen-Steckbriefen bzw. in Kapitel 5. Umsetzungsschritte des Konzepts an.

(Rad-)Verkehrsschauen

Wir regen die Einrichtung von Verkehrsschauen mit Schwerpunkt Radverkehr (Rad-verkehrsschauen) unter Einbindung jeweils betroffener ÖPNV-, Kfz-, Rad- und Fußverbände an. Derzeit finden solche Schauen ohne Beteiligung der Interessensvertretungen statt, was zu einer teilweise einseitigen Sichtweise führt.

Arbeitskreise

Wir regen die durch die Mitgliedschaft in der AGFS vorgesehene (Wieder-) Aufnahme von Arbeitskreisen (aka "runder Tisch") unter Einbindung jeweils betroffener ÖPNV-, Kfz-, Rad- und Fußverbände an.

Evaluation/Monitoring/Wirksamkeitsüberprüfungen

Wir regen die Aufnahme von Evaluation/Monitoring/Wirksamkeitsüberprüfungen der jeweiligen Maßnahmen und die Nennung eines möglichen Zeithorizontes zur Umsetzung von Maßnahmen in das Konzept an.

Feldstraßenbrücke

Der Maßnahmen-Steckbrief Nr. 62 betrifft die Feldstraßenbrücke. Das regelmäßige Fehlverhalten von Radfahrenden erfordert aus Sicht des ADFC die kurzfristige Verbesserung und deutliche Beschilderung/Markierung der derzeitige Radverkehrsführung. Eine Begleitende Öffentlichkeitsarbeit, auch an den umgebenden Schulen, erscheint dringlich.

Die neue Brücke wird eine der wichtigen Verkehrsachsen der Stadt Herten, hier regen wir den aktiven Einsatz der Verwaltung gegenüber Straßen.NRW für eine zukunftsfähige Verkehrsführung an. Der ADFC Herten hat dazu bereits im Juli 2020 erste Vorschläge in die Verwaltung gegeben.

Maßnahmen-Ergänzungen

Wir regen aufgrund der Dringlichkeit die Aufnahme der folgenden Mängel als jeweils eigenen Maßnahmen-Steckbrief an:

  • Radverkehrsführung Kreuzung Feldstraße/Westerholter Straße (sog. Blechecke) - Radwege viel zu schmal, fehlende Radaufstellflächen an LSA, Erreichbarkeit ALDI
  • Zweirichtungsradweg Ewaldstraße zwischen Zeche Ewald und Stadtgrenze - unzureichende Breite und Oberfläche auf Radhauptverbindung
  • Radverkehrsführung Kreuzung Gelsenkirchener Straße/Ewaldstraße (Freier Rechtsabbieger, Beschilderung, Ampelschaltung auf Radhauptverbindung)

Grünverbindungen

Wir regen an, vor der Freigabe sog. Schleichwege/Grünverbindung die ausreichende Breite für ein konfliktfreies Miteinander von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden zu prüfen. Zum Schutz des Fußverkehrs sollte maximal ein Gehweg – Radverkehr frei ausgewiesen werden.

„Grüne Wellen“

Wir regen die Einrichtung sog. "Grüner Wellen" für RadfahrerInnen auf Hauptverkehrsachsen (z.B. bei Tempo 18 km/h auf der Kaiserstraße) an.

Ampelschaltungen

Wir regen an, die Abschaltung sog. Bettelampeln durch sog. Schlafampeln (Dunkel-Dunkel-Schaltung) während verkehrsarmer Zeiten zu ergänzen. In solchen Fällen die Ampel ist ausgeschaltet (z.B. nachts), wird aber bei Bedarf durch Fußgänger/Radfahrenden sofort aktiviert und ermöglicht ein gefahrloses Überqueren der Straße. Ein Anwendungsfall wäre beispielsweise die Kreuzung Allee des Wandels/Feldstraße.

Fortschreibung

Um eine übersichtliche Fortschreibung der Maßnahmen-Steckbriefe zu gewährleisten, sollte von einer durchgehenden Nummerierung (1-102) abgesehen werden. Wir regen eine Gliederung und Nummerierung analog zu den vier Handlungsfeldern an (z.B. 1.1 - 1.x, 2.1 - 2.x usw.). Weitere notwendig werdende Maßnahmen würden dann jeweils an die entsprechende Liste thematisch passend angehängt und entsprechend in den Übersichtkarten ergänzt.

Priorisierung der Maßnahmen

Das Kriterium "Grad der Nachhaltigkeit" zur Priorisierung der Maßnahmen erscheint ohne Sinn.

Kooperation Verwaltung-ADFC

Durch das häufige Nennen des ADFC als extern Beteiligter in Maßnahme-Steckbriefen wird der unrichtige Eindruck erweckt, zwischen der Stadt Herten und dem ADFC bestünde Einigkeit bzgl. der Priorität, der Umsetzungsgeschwindigkeit oder Eignung der entwickelten Maßnahmen zur Verbesserung in den verschiedenen Themenbereichen. Richtig hingegen ist, dass wir unsere Expertise auf Anfrage einbringen und auch bei diversen Veranstaltungen mit der Stadt Herten zusammen arbeiten. Bei der Umsetzungsgeschwindigkeit und auch bei den vorgeschlagenen Lösungen sehen wir noch Potenzial bzw. haben auch zum Teil abweichende Meinung.


https://herten.adfc.de/neuigkeit/stellungnahme-des-adfc-herten-zum-radverkehrskonzept

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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