Der ADFC ist die Fahrradlobby mit mehr als 190.000 Mitgliedern.
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Neuigkeiten

Parkende E-Scooter

Anbieter plant die Aufstellung von 150-200 Leihrollern

In vielen Städten fallen sie immer wieder ins Auge. Häufig, weil man ihnen ausweichen muss. Es geht um sogenannte E-Scooter.

Falschparkende Fahrzeuge auf einem Radweg

Verstärkte Kontrollen im Rahmen der Schulwegsicherung

Lange überfällige Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit von zu Fuß gehenden und Radfahrenden Menschen wird durch das Ordnungsamt der Stadt Herten umgesetzt.

Darstellung des Radstadtplans der Stadt Herten in einer neuen Auflage

Neue Auflage des Radstadtplans

Die neue Auflage des Radstadtplans ist online verfügbar. In kürze erhält der ADFC Herten auch eine größere Anzahl an Print-Versionen. Diese können dann an Infostände oder in der Geschäftsstelle im Treffpunkt Klima und Mobilität abgeholt werden.

Lastenräder auf dem Marktplatz

Stellungnahme des ADFC Herten zum Radverkehrskonzept

Der ADFC Herten begrüßt den Entwurf eines Radverkehrskonzepts für die Stadt Herten ausdrücklich als lange erwartete Wiederaufnahme und Fortführung des 100-Punkte-Plans aus dem Jahr 2010.

Radreisen 2024 der Ortsgruppe Herten

Radreisen 2024 des ADFC Herten

25.08.2023

Der ADFC-Herten bietet im Jahr 2024 zwei Radreisen über mehrere Tage an. Eine Tour beginnt am 9. Mai auf Christi Himmelfahrt und eine im September.

Auf den Sattel, fertig, los: Am Sonntag, 3. September, startet das Stadtradeln.

Auf den Sattel, fertig, los

16.08.2023

Am Sonntag, 3. September, startet das Stadtradeln. Dazu laden die Stadt Herten und der ADFC-Herten zu einer Auftaktradtour ein.

Radtouren beim ADFC

Tourenprogramm für das 2. Halbjahr 2023

13.06.2023

Das Tourenprogramm für das zweite Halbjahr 2023 steht. Hier den aktuellen Tourenflyer herunterladen.

Ergebnisse zum Fahrradklimatest

Ergebnisse zum Fahrradklima-Test 2022 für Herten

Erneut schlechte Noten beim Fahrradklima-Test des ADFC für Herten.

HELARA - Das kostenfreie Leihrad

HELARA startet in die neue Saison

20.03.2023

Das kostenlose Hertener Leihrad des ADFC (HELARA) steht ab April wieder zur Ausleihe bereit. Bei HELARA handelt es sich um ein BULLITT von Larry vs. Harry.

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Termine

Radtouren

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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