Fünfmal gut parken mit zwei Rädern

Stadt kürt Gewinnerinnen sowie Gewinner des Wettbewerbs „Bester Fahrradparkplatz“

 Radabstellanlagen
Radabstellanlagen © Stadt Herten

Herten. Sie sind überdacht, verfügen über Lademöglichkeiten für Pedelecs oder haben ein schickes Design: Fünf Fahrradabstellanlagen von Unternehmen für Mitarbeitende, Kundschaft oder Mieterinnen und Mieter sind von der Stadt Herten für den „Besten Fahrradparkplatz“ ausgezeichnet worden. Während das Preisgeld von jeweils 1.000 Euro bereits im vergangenen Jahr ausgezahlt werden konnte, hat sich die Übergabe der Urkunden aufgrund der Corona-Pandemie verzögert.
 

Die Urkundenübergabe haben Bürgermeister Matthias Müller und Stadtbaurätin Janine Feldmann nun mit den Unternehmen nachgeholt. „Alle fünf Beiträge bieten eine vorbildliche Möglichkeit, Fahrräder abzustellen, sei es für Bewohnerinnen und Bewohner, Beschäftigte oder Kundschaft“, so Müller. Auch Stadtbaurätin Janine Feldmann ist begeistert: „Ich finde das Engagement der Unternehmen großartig - denn viele kleine Bausteine bilden den Weg, mit der die Mobilitätswende und der Klimaschutz gelingt.“

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem ADFC Herten den Wettbewerb ausgelobt. Gesucht wurden die besten Radabstellanlagen in Herten bei Mehrfamilienhäusern und bei Gewerbebetrieben. Die Jury mit Mitgliedern von ADFC, Stadtplanung und Wirtschaftsförderung überzeugten folgende Unternehmen mit ihren Beiträgen:

Die Praxis für Physiotherapie und Osteopathie Portier an der Kaiserstraße hat Pläne für zwei originelle Abstellmöglichkeiten in Fahrradform aus hochwertigem Edelstahl eingereicht. Sie bieten eine barrierefreie Abstellmöglichkeit in der Nähe des Praxiseingangs. Das Preisgeld hat das Ehepaar Leen und Kristof Portier in den Bau der Anlage investiert.

Das Fahrradhaus für 35 Räder in der Neubebauung „Grünknie“ an der Kirchstraße der Hertener Wohnstätten Genossenschaft eG (hwg) ist barrierefrei, diebstahlsicher und wettergeschützt. Es liegt zentral im Wohnkomplex und fügt sich städtebaulich gut ins Bild. Mit dem Gewinn hat die Genossenschaft fünf Fahrräder angeschafft und der St. Antonius-Haus gGmbH, einer für Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, gestiftet.

Der Reihenparkplatz für 16 Räder auf dem Betriebsgelände der Firma ISRA Surface Vision GmbH auf Ewald bietet Fahrrädern eine gute Stand- und Diebstahlsicherheit sowie Schutz vor Regen. Er liegt in der Nähe des Eingangstors und ist für die Mitarbeitenden leicht zugänglich und gut erreichbar. Die Hälfte des Preisgeldes hat die Firma in die Beleuchtung für den Fahrradparkplatz investiert. Die zweite Hälfte unterstützt ein Bewegungsprojekt in einem Hertener Kindergarten.

Die Westerholter Filiale der LIDL Vertriebs-GmbH & Co. KG verfügt über einen ansprechend gestalteten, überdachen Fahrradparkplatz mit zehn Edelstahlbügel für 20 Räder. Mit Querstreben bietet er auch für kleine Fahrräder die optimale Höhe. Die Lage in der Nähe des Eingangs zum Geschäft sorgt für eine gute Erreichbarkeit und Zugänglichkeit der Standorte auch mit Einkäufen. Zudem wurde beim Bau darauf geachtet, dass die Anlage leicht zu warten und zu reinigen ist. Das Preisgeld kommt Fahrradprojekten in Herten zugute.

Die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH im Emscherbruch hat neben dem Eingang zur Mitarbeitenden-Umkleide 16 fahrradfreundliche, wettergeschützte Reihenparker mit guter Stand- und Diebstahlsicherheit geschaffen. Ein weiteres Highlight ist die dämmerungsgesteuerte LED-Beleuchtung. Die Jury lobte außerdem die zahlreichen radfördernden Aktivitäten des Betriebs. So stehen der Belegschaft unter anderem drei elektrische Lastenfahrräder und zwei E-Bikes als kostenlose Leihräder zur Verfügung. Zudem verfügt auch die Tochtergesellschaft LAMBDA Gesellschaft für Gastechnik mbH über einen überdachten Fahrradparkplatz. Das Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro hat die AGR verdoppelt und bereits an eine karitative Einrichtung für zwei Hertener Fahrradprojekte für Kinder und Jugendliche gespendet.

Artikel: Stadt Herten c.ploetz [at] herten.de


https://herten.adfc.de/neuigkeit/fuenfmal-gut-parken-mit-zwei-raedern

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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