Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Herten

Auch für Bürgermeister gibt es Grenzen beim Parken

Der ADFC nimmt wie folgt Stellung zur heutigen Wahlarena und kündigt Maßnahmen zum Schutz von Radfahrenden und zu Fuß gehenden an.

Auto auf Gehweg
Auch ein Bürgermeister ist an Urteile gebunden. © ADFC Herten

In der heutigen Wahlarena haben beide Bürgermeisterkandidierenden angekündigt, das Gehwegparken wieder zu erlauben, wo es möglich ist. Hier können wir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen, dass auch ein Bürgermeister sich nicht über gerichtliche Entscheidungen hinwegsetzen kann. Menschen haben ein Recht auf freie Gehwege, dies ist gerichtlich bereits bestätigt. Die Mindestbreiten sind in den Werken zum gegenwärtigen Stand der Technik niedergeschrieben. 

Es geht hier auch nicht um ein Gegeneinander von Autofahrenden, Radfahrenden oder zu Fuß gehenden. Es geht hier ganz klar um eine Gefährdungspyramide. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass zu Fuß gehende und Radfahrende einen höheren Schutz benötigen, als jemand, der durch eine erhebliche Knautschzone geschützt ist. 

Gefahren für Fußgänger

  • Behinderung: Ein auf dem Gehweg parkendes Auto zwingt Fußgänger oft, auf die Straße auszuweichen. Dort besteht die Gefahr, von einem anderen Fahrzeug erfasst zu werden. Besonders gefährdet sind dabei Menschen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Rollatoren, da sie oft nicht schnell auf die Fahrbahn ausweichen können.
  • Sichtbehinderung: Geparkte Autos können die Sicht auf den Straßenverkehr beeinträchtigen, sowohl für Autofahrer, die abbiegen, als auch für Fußgänger, die die Straße überqueren wollen.
  • Schäden am Gehweg: Das Gewicht eines Autos kann Gehwegplatten beschädigen oder Bordsteine lockern. Solche Schäden stellen Stolperfallen dar.


Gefahren für Kinder auf dem Fahrrad

  • Kinder unter 10 Jahren müssen in Deutschland auf dem Gehweg fahren, wenn kein separater Radweg vorhanden ist. Durch auf dem Gehweg parkende Autos ergeben sich für sie spezifische Gefahren:
  • Plötzliches Ausweichen auf die Straße: Wenn ein Kind auf dem Fahrrad auf ein parkendes Auto trifft, muss es oft plötzlich auf die Straße ausweichen, um weiterzukommen. Dies ist sehr gefährlich, da es von nachfolgenden Autos oder aus einer Einfahrt kommenden Fahrzeugen übersehen werden kann.
  • Unvorhersehbare Manöver: Das Umfahren von Hindernissen wie Autos ist für Kinder oft schwierig. Sie können dabei das Gleichgewicht verlieren oder unkontrolliert manövrieren. Dies erhöht die Unfallgefahr, insbesondere in der Nähe von Kreuzungen oder Einfahrten.
  • Erschwerter Verkehrsfluss: Geparkte Autos verengen den Gehweg, was es für Kinder auf dem Fahrrad und Fußgänger schwierig macht, aneinander vorbeizukommen. Das führt zu unübersichtlichen und potenziell gefährlichen Situationen.

Kurz gesagt, das Parken auf Gehwegen ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine erhebliche Gefahr für alle, die diesen Raum nutzen. Es schränkt die Bewegungsfreiheit ein und erhöht das Unfallrisiko, besonders für die schwächsten Verkehrsteilnehmer wie Kinder und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.

Der ADFC kündigt an, jede Anordnung von erlaubten Gehwegparken zu prüfen und im Zweifel auf rechtlich dagegen vorzugehen. 


https://herten.adfc.de/neuigkeit/auch-fuer-buergermeister-gibt-es-grenzen-beim-parken

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