Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Herten

Zweite Fahrradstraße in Herten

Am 02. September, so der Plan, eröffnet die Stadt Herten die zweite Fahrradstraße im Stadtgebiet. Grundsätzlich ist dieses eine gute Nachricht.

Darstellung der notwendigen Überholabstände auf dem Ebbelicher Weg.
Darstellung der notwendigen Überholabstände auf dem Ebbelicher Weg. © Patrick Berner - ADFC Herten

Allerdings wird auch bei dieser Fahrradstraße, wie bereits vor einigen Jahren in der Ried ein Teilstück außen vor gelassen.

Die Fahrradstraße soll von der Hertener Straße bis zum Paschenberg führen und dort enden. Sinnvoll wäre hingegen die Fahrradstraße als durchgängige Strecke bis zur Feldstraße zu verlängern. Hier befindet sich die Erich-Klausener-Schule und der Zugang zum Backumer Tal.

Die Stadt schreibt in Ihrer Pressemeldung:

„Zwar bieten Fahrradstraßen Radfahrenden besonderen Schutz und Komfort, weil sie zum Beispiel nebeneinander fahren dürfen, trotzdem muss dort rechts gefahren und auf Gegenverkehr geachtet werden. Wenn sich andere Fahrzeuge nähern, gilt es, Platz zu machen. An den Eingangsbereichen zur Fahrradstraße sind deshalb noch einmal große Banner aufgestellt, die neben der Beschilderung entsprechend der Straßenverkehrsordnung und den auffälligen Markierungen auf die neue Verkehrssituation und die Regeln hinweisen. Weitere Informationen finden Interessierte auf der stätischen Homepage unter www.herten.de.“

Wir hätten hier einen Gegenvorschlag für die Formulierung:

„Zwar bieten Fahrbahnen Autofahrenden besonderen Schutz und Komfort, weil sie zum Beispiel nebeneinander sitzen dürfen, trotzdem müssen dort Geschwindigkeitsbegrenzungen eingehalten und auf schwächere Verkehrsteilnehmer geachtet werden. Wenn man sich Fahrradfahrer*innen in einer Fahrradstraße nähert, gilt es vorsichtig zu fahren. An den Eingangsbereichen der Fahrradstraße sind deshalb noch einmal große Banner aufgestellt, die neben der Beschilderung und den auffälligen Markierungen entsprechend auf die neue Verkehrssituation und die Regeln hinweisen. Weitere Informationen finden Interessierte auf der staatlichen Homepage unter

Ganz offensichtlich befindet sich die Fahrradstraße „Ebbelicher Weg“ außerhalb geschlossener Ortschaften. Damit gilt dort ein Seitenabstand beim Überholen von 2 Metern. Was ein Überholen von Radfahrenden ausschließt, auch wenn diese möglichst weit rechts fahren. Die Formulierung in der Pressemitteilung vermittelt den Eindruck, als müssten Radfahrende hier platz machen. Die auf dem Bild gezeigten Überholabstände gelten dort übrigens jetzt schon. Unabhängig von der Fahrradstraße.

Die entgegenkommenden PKW überfahren regelmäßig die gedachte Mittellinie der Fahrbahn und kommen damit entgegenkommenden Fahrradfahrenden gefährlich nahe. Damit liegt Pflicht Platz zu machen bzw. zu warten ganz eindeutig bei diesen breiten Fahrzeugen.

Andere Städte im Ruhrgebiet und auch in den Niederlanden ist die Kommunikation hinsichtlich Fahrradstraßen eine andere. Dort heißt es klipp und klar:

„Autos sind hier zu Gast!“


https://herten.adfc.de/artikel/zweite-fahrradstrasse-in-herten

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