Stellungnahme des ADFC Herten

zur Pressemitteilung des Kreises Recklinghausen vom 12.08.2022 Sanierung der Kreisstraße K18 „Über den Knöchel“

Stellenweise Oberflächenbeschaffenheit Über den Knöchel
Der Kreis Recklinghausen plant die Oberfläche der Geh- und Radwege zu erneuern. Die wirklichen Probleme bleiben aber unberücksichtigt. © Patrick Berner - ADFC Herten

Mit Irritation haben wir die Pressemitteilung des Kreises Recklinghausen aufgenommen, dass bereits ab kommenden Montag zwischen Allee-des-Wandels und Ampelkreuzung zum Zubringer die Oberfläche des Geh- und Radweges beidseitig erneuert werden soll.

Aus unserer Sicht ist nicht die Oberfläche das Problem auf diesem Teilstück sondern die benannten Knotenpunkte.

An der Ampelkreuzung (Zubringer) müssen Radfahrende und zu Fuß gehende regelmäßig unnötig warten, da die Ampelschaltung vorwiegend das freie rechts Abbiegen des motorisierten Verkehrs begünstigt und es sich um sogenannte „Bettelampeln“ handelt.

Die Fläche vor und nach der Allee-des-Wandels ist viel zu gering bemessen und entspricht nicht dem Radverkehrsaufkommen, welches dort inzwischen vorherrscht. Rad- und Gehweg beschränken sich dort auf einen schmalen Streifen.

Der Kreis Recklinghausen hat sich mit Beschluss vom 23.09.2019 im „Vestischen Klimapakt“ dazu bekannt, mehr Menschen auf das Rad zu bringen. Diese Maßgabe wurde am 25.11.2021 noch einmal durch den Beschluss einzelner Maßnahmen konkretisiert. Eine Maßnahme lautet:

„Der Kreis forciert den Ausbau eines alltagstauglichen Radverkehrsnetzes durch Ausbau der Radwege entlang seiner Kreisstraßen sowie die Koordinierung der Aktivitäten im Kreisgebiet.“

Bei der Sanierung soll ein Wechsel von noch relativ gut erhaltenem Asphalt auf dem Teilstück durch grau/rotes Pflaster durchgeführt werden. Das entspricht nicht unserem Verständnis von „Ausbau des Radverkehrsnetzes“. Immer wieder bilden gepflasterte Radwege in kürzester Zeit Unebenheiten, Spurrinnen etc. Besonders für schmal bereifte Fahrräder ist Pflaster immer wieder eine Unsicherheit. Auf dem Knöchel befinden sich Teilstücke die eine Sanierung dringender nötig hätten (z.B. Teilstück Richtung Süden zwischen Feld- und Uferstraße).

Wir haben den Kreis Recklinghausen bereits schriftlich um eine Stellungnahme gebeten. Eine Antwort steht noch aus.

Hinzu kommt, dass wir uns die Frage stellen, ob eine solche Maßnahme auf einer schülerreichen Strecke, nicht an einem anderen Zeitpunkt als zum Schuljahresbeginn möglich gewesen wäre.


https://herten.adfc.de/neuigkeit/stellungnahme-des-adfc-herten

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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