Kreis reagiert zur Baumaßnahme "Über den Knöchel"
Der Kreis Recklinghausen hat bis heute nicht auf unsere Anfrage zur Baumaßnahme „Über den Knöchel“ vom 13.08.2022 reagiert. Auch über das Büro des Landrares Bodo Klimpel haben wir keine Reaktion erhalten.
In der heutigen Ausgabe der Hertener Allgemeinen hingegen schafft es der Kreis sich zu äußern. Der Kreis verweist in der Stellungnahme auf eine Verkehrssicherungspflicht, welcher er mit der Maßnahme auf dem Gehweg nachkommt. In dem Zusammenhang würde uns interessieren, wie der Kreis es begründet, dass z.B. an der Westerholter Straße überhaupt keine Maßnahmen ergriffen werden, um dort die Verkehrssicherung zu gewährleisten. Aber anscheinend werden unsere Anfrage von der Kreisverwaltung nicht beantwortet, so dass wir uns diese sparen können.
Die Maßnahme zeigt deutlich, dass Radwege aus Sicht vieler verantwortlichen Beiwerk sind, welche immer dann „saniert“ werden, wenn Fahrbahnen, Gehwege, Ampeln oder ähnliches saniert werden müssen. Wenn es dazu obendrein Fördergelder aus dem Topf „Radverkehr“ gibt, dann ist man schnell dabei.
Auf die Bedürfnisse von Radfahrer*innen wird hierbei keine Rücksicht genommen. In den meisten fällen wird die vorhandene Infrastruktur mit einer neuen Oberfläche versehen. An dem Stückwerk entlang der Straßen ändert sich nichts. Auch Engstellen oder andere Hindernisse des Radverkehrs werden ausgeblendet, als gäbe es sie gar nicht. So ist es auch der Fall in der Baustelle „Über den Knöchel“.
Weiter schreibt der Kreis, dass es für Baustellen „bestimmte Vorgaben und Normen“ gibt. Diese Aussage zeigt deutlich, dass die verfassende Person nicht vor Ort war oder besagte Vorgaben und Normen selbst nicht kennt. Die Beschilderung und Führung des Radverkehrs innerhalb der Baustelle sind über mehrere Tage immer wieder stückweise geändert worden. Bis heute gibt es keine StVO konforme Umleitung des Radverkehrs aus Norden.
Wir empfehlen hier als Lektüre „Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen - Hinweise für alle mit Baustellensicherung befassten Personen“ der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen.
Die ursprüngliche Anfrage kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.